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Maklerprovision gibt es bereits so lange wie es auch den Handel mit Waren gibt, der „ehrliche Makler“ ist spätestens seit Otto von Bismarcks Vermittlung um Frieden 1878 bekannt. Ein guter Makler steht noch heute für eine gute Expertise, hohe Kompetenz und dem Bemühen, Parteien zusammenzubringen.

Bei Immobilien wurden Makler in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen sowie Teilen von Niedersachsen in der Vergangenheit meist so bezahlt, der der Käufer die Provision allein zu tragen hatte. Die Courtage betrug (brutto) bisher bis zu 7,14% des Kaufpreises.

Traditionsgemäß wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen Makler bisher von Käufer und Verkäufer bezahlt. Hier teilten sich Käufer und Verkäufer die Provision, nicht immer zur Hälfte.

Künftig sind die Regelungen bundeseinheitlich: Käufer und Verkäufer zahlen i.d.R. künftig jeweils die Hälfte der Maklerprovision (siehe auch „Neue Gesetzesvorschriften zur Maklerprovision beim Immobilienkauf“). Es besteht daher auch künftig kein Bestellerprinzip, sondern der Makler kann für Verkäufer und Käufer tätig sein und eine Provision vom Käufer und vom Verkäufer erhalten.

Die Höhe der Gebühren, also der Maklerprovision, ist nicht gedeckelt. Es wird vom Wert der Immobilie, der Marktgängigkeit des Standorts und vom allgemeinen Marktgefüge abhängen, wo sich die Gebühren für Makler in einer Region einpendeln werden.

Der Erst-Auftraggeber ist meist der Verkäufer einer Immobilie: er beauftragt den Makler, seine Immobilie im Markt anzubieten und alle zum Verkauf erforderlichen Daten und Unterlagen zu beschaffen. Der Zweit-Auftragnehmer ist i.d.R. der Käufer, der über die Anforderung eines Exposés und der Kontaktaufnahme zum Makler einen Maklervertrag schließt. Vereinfacht gesagt: Käufer und Verkäufer teilen sich dann die Maklerprovision je zur Hälfte.

Fällig wird eine Maklerprovision meist mit erfolgreichem Abschluss eines Kaufvertrages über die Immobilie.